Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten ihre Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten.
Rechtsangelegenheiten sind alle Angelegenheiten, die das menschliche Zusammenleben betreffen und einer staatlich festgelegten und anerkannten Ordnung unterliegen.

Bei Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organe der Rechtspflege Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.​

Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.